Das Ortsrecht umfasst die von der Gemeinde Strahlungen erlassenen Satzungen und Verordnungen.
Diese Satzungen und Verordnungen beinhalten alle Änderungen, die seit dem Erlass der Ursprungssatzung oder -verordnung ergangen sind. Die rechtsverbindlichen Originalsatzungen sind in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft verfügbar.
Auskunft über das Ortsrecht der Gemeinde Strahlungen erhalten Sie im Hauptamt der
Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale
Goethestraße 1
97616 Bad Neustadt a. d. Saale
Tel: 09771 6160-50