Bayerische Gigabitrichtlinie
Die Gemeinde Strahlungen hat ideale Rahmenbedingungen für ihre Gewerbebetriebe sowie ihre Bürgerinnen und Bürger geschaffen. Zur hierfür notwendigen Infrastruktur gehört in der heutigen Zeit natürlich auch ein leistungsfähiger Internetanschluss. Zur Finanzierung dieses Ausbaus wurden Fördermittel nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) in Anspruch genommen. Zur Verbesserung der Breitbandversorgung sowie der Umsetzung des hierfür aufgelegten Förderprogramms wurde die Gemeinde Strahlungen durch die Corwese GmbH und den Landkreis Rhön-Grabfeld (Stabsstelle Kreisentwicklung) unterstützt.
Im Rahmen des zu durchlaufenden Förderverfahrens sind diverse Verfahrensschritte und Veröffentlichungen vorzunehmen, welche stets auf dieser Internetseite dokumentiert bzw. publiziert wurden.
Hinweise zum Datenschutz:
Veröffentlichung vom 05.08.2024
Inbetriebnahme des neu verlegten Glasfaser-Netzes
Erfolgreicher Projektabschluss: Strahlungen und Rheinfeldshof sind vollständig mit Glasfaser-Hausanschlüssen ausgebaut
Fröhliche Gesichter gab es jüngst bei der Inbetriebnahme des neu verlegten Glasfaser-Netzes der Telekom in der Gemeinde Strahlungen. Als eine der deutschlandweit ersten Kommunen ist die Gemeinde Strahlungen ab sofort flächendeckend mit Glasfaser-Hausanschlüssen ausgebaut. Das von Seiten der Bundesregierung momentan für das Jahr 2030 angestrebte Ausbauziel wird dadurch in Strahlungen und Rheinfeldshof bereits heute vollständig erfüllt. Alle Haushalte und Unternehmen sind somit bestens für die digitale Zukunft gerüstet.
Bildunterschrift: Über die Inbetriebnahme des neu verlegten Glasfaser-Netzes der Telekom in der Gemeinde Strahlungen freuen sich (vorne von links): Thomas Andreas Hofmann | Deutsche Telekom Technik GmbH, Bürgermeister Johannes Hümpfner | Gemeinde Strahlungen, Frank Reichert | Landkreis Rhön-Grabfeld) sowie (hinten von links): Markus Ledermann und Marco Otto | Circet Kabel Service GmbH
Foto: Louisa Rosin | Landkreis Rhön Grabfeld
Gesamte Pressemitteilung über die Inbetriebnahme des neu verlegten Glasfaser-Netzes der Telekom
Veröffentlichung vom 05.05.2022
Fördersteckbrief
Dokumentation der Infrastruktur gemäß Ziffer 13.2 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern
(Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)
Die Dokumentation der Infrastruktur gemäß Ziffer 13.2 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR) finden Sie hier:
Fördersteckbrief der Gemeinde Strahlungen
Strahlungen, den 05.05.2022
Johannes Hümpfner
Erster Bürgermeister
Veröffentlichung vom 05.05.2022
Kooperationsvertrag
Unterzeichnung des Breitbandausbauvertrages zwischen der Gemeinde Strahlungen und der Telekom Deutschland GmbH
Der Vertrag über die Planung, Ausführung und den Betrieb eines gigabitfähigen Breitbandnetzes zwischen der Gemeinde Strahlungen und der Telekom Deutschland GmbH wurde am 28.04.2022 unterzeichnet.
Hinten (stehend) von links: Dr. Jörg Geier (Landkreis Rhön-Grabfeld, Leiter der Stabsstelle Kreisentwicklung), Günther Pichlmaier (Corwese GmbH)
Vorne (sitzend) von links: Johannes Hümpfner (Bürgermeister der Gemeinde Strahlungen), Christian Kolodziej (Deutsche Telekom Technik GmbH)
Foto: Kerstin Rosin (Landkreis Rhön-Grabfeld)
Von einer Vorlage des Breitbandausbauvertrages bei der Bundesnetzagentur konnte abgesehen werden, da keine Änderungen am mit der Bundesnetzagentur abgestimmten Musterkooperationsvertrag (Wirtschaftlichkeitslücke) in den §§ 6, 7, 12 und 19 Abs. 2 vorgenommen wurden und sich aus den übrigen Vertragsunterlagen keine diesbezüglichen Änderungen ergeben. Die dahingehende Stellungnahme der Gemeinde Strahlungen finden Sie hier:
Stellungnahme der Gemeinde Strahlungen zum Abschluss des Kooperationsvertrages
Strahlungen, den 05.05.2022
Johannes Hümpfner
Erster Bürgermeister
Veröffentlichung vom 08.04.2022
Zuwendungsbescheid
Eingang des Förderbescheides nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie
Der Zuwendungsbescheid der Regierung von Unterfranken für den Ausbau der Breitbandversorgung nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie ist am 08.04.2022 bei der Gemeinde Strahlungen eingegegangen.
Strahlungen, den 08.04.2022
Johannes Hümpfner
Erster Bürgermeister
Veröffentlichung vom 20.01.2022
Auswahlverfahren - Ergebnis
Veröffentlichung der vorgesehenen Auswahlentscheidung
Auf Grundlage einer gutachterlichen Bewertung hat der Gemeinderat der Gemeinde Strahlungen in seiner Sitzung vom 11.01.2022 das Angebot der Telekom Deutschland GmbH ausgewählt und entschieden, dass diese Ausbaumaßnahme durchgeführt wird.
Die Gemeinde Strahlungen beabsichtigt deshalb, mit der Telekom Deutschland GmbH einen Vertrag über die Planung, Ausführung und den Betrieb eines gigabitfähigen Breitbandnetzes zu schließen. Der rechtsverbindliche Zuschlag kann jedoch erst dann erteilt werden, wenn auch die Förderzusage bzw. die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn der zuständigen Bezirksregierung (Regierung von Unterfranken) vorliegt.
Die Bekanntmachung zur vorgesehenen Auswahlentscheidung finden Sie hier:
Strahlungen, den 20.01.2022
Johannes Hümpfner
Erster Bürgermeister
Veröffentlichung vom 21.09.2021
Auswahlverfahren - Bekanntmachung
Auswahlverfahren – zweistufig – zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines ultraschnellen NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern
(Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR)
Die Gemeinde Strahlungen führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, in sinngemäßer Anwendung der Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren gemäß Nr. 7 BayGibitR (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR) durch.
Die Auswahl erfolgt zweistufig im Wege eines freihändigen wettbewerblichen Verfahrens mit vorgeschaltetem öffentlichem Teilnahmewettbewerb. Im Teilnahmewettbewerb wird auf einer ersten Stufe die Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) der Bewerber geprüft. Diejenigen Bewerber, die nach dem Ergebnis der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, haben dann Gelegenheit, bis zum Ablauf der Angebotsfrist ein Angebot abzugeben. Auf Grundlage dieses Angebots hat die Gemeinde Strahlungen die Möglichkeit, Verhandlungen mit den Bietern durchzuführen. Die Gemeinde Strahlungen behält sich vor, den Auftrag direkt nach der Vorlage der Erstangebote zu vergeben oder gleichberechtigte Verhandlungen mit allen Bietern über die Angebote zu führen.
Den vollständigen Bekanntmachungstext und weitere Dateien bzw. Dokumente zum Auswahlverfahren finden Sie hier:
- Auswahlverfahren – zweistufig – zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines ultraschnellen NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR)
- Vorlage für die abzugebenden Eigenerklärungen gemäß den Ziffern 5.6, 7.7 und 15 BayGibitR
- Bedingungen für die Bereitstellung und Nutzung von Geobasisdaten und Geodatendiensten der Bayerischen Vermessungsverwaltung-Nutzungsbedingungen- (PDF-Datei)
- Verpflichtungserklärung zur Verarbeitung von Geobasisdaten und Geodatendiensten als Auftragnehmer (ausfüllbare PDF-Datei)
- Adressliste zum Auswahlverfahren (Excel-Datei / geschützter Download-Link)*
- Kartendarstellung zum Erschließungsgebiet für das Auswahlverfahren
- Entwurf des Kooperationsvertrages (Wirtschaftlichkeitslückenmodell)
* Da die Adressliste mehr als 30 % aller Adressen des Gemeindegebietes der Gemeinde Strahlungen beinhaltet, darf diese nach den Vorgaben der Bayerischen Vermessungsverwaltung nicht ohne Zugangsschutz veröffentlicht werden. Ein Download der Adressliste ist deshalb nur über einen passwortgeschützten Link möglich. Zur Übermittlung des Passwortes für den geschützten Download-Link sind die Nutzungsbedingungen der Bayerischen Vermessungsverwaltung durch die Unterzeichnung der verlinkten Verpflichtungserklärung anzuerkennen. Die mit dem Namen und der Adresse Ihrer Gesellschaft bzw. Organisation ergänzte und unterzeichnete Verpflichtungserklärung ist an die E-Mail-Adresse Frank.Reichert(at)rhoen-grabfeld.de zu versenden. Das Passwort für den geschützten Download-Link wird Ihnen anschließend zeitnah per E-Mail übermittelt.
Die Teilnahmeanträge sind bis zum 02.11.2021, 10:00 Uhr bei der Kontaktstelle
Gemeinde Strahlungen
℅ VGem Bad Neustadt a. d. Saale
Herrn Timo Schmitt
Goethestraße 1
97616 Bad Neustadt a. d. Saale
schriftlich in einem verschlossenen Umschlag in 1-facher Fertigung einzureichen.
Strahlungen, den 21.09.2021
Johannes Hümpfner
Erster Bürgermeister
Veröffentlichung vom 21.09.2021
Markterkundung - Ergebnis
Ergebnis des Markterkundungsverfahrens nach den Ziffern 4.3 und 4.4 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern
(Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)
Die Gemeinde Strahlungen hat im Zeitraum vom 22.02.2021 bis zum 06.04.2021 ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt. Das Ergebnis dieses Verfahrens können Sie dem folgenden Dokument entnehmen:
Die im Rahmen der Markterkundung eingegangenen Rückmeldungen werden bei der Fortführung des Förderverfahrens entsprechend berücksichtigt.
Strahlungen, den 21.09.2021
Johannes Hümpfner
Erster Bürgermeister
Veröffentlichung 22.02.2021
Markterkundung - Bekanntmachung
Markterkundung gemäß der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR) vom 29. Januar 2020, Az. 75-O 1903-8/198
Die Gemeinde Strahlungen gibt den Netzbetreibern, Infrastrukturinhabern und Investoren unter Bezugnahme auf die Veröffentlichungen unter dem Punkt "Bestandsaufnahme im Gemeindegebiet" gemäß Ziffer 4.4 der Bayerischen Gigabitrichtlinie durch diese Bekanntmachung die Gelegenheit, insbesondere zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen (Markterkundung):
- Ist ein eigenwirtschaftlicher Ausbau in den kommenden drei Jahren geplant und zu welchen Bandbreiten (Download, Upload als zuverlässig erreichbare Mindest-Geschwindigkeiten) wird dieser Ausbau führen?
- Enthält die Darstellung der Ist-Versorgung Fehler?
- Wurde Infrastruktur nach dem Stichtag 1. Juli im vorläufigen Erschließungsgebiet erstellt?
- Sollen im Rahmen eines künftigen Auswahlverfahrens räumliche Lose gebildet werden?
Die Netzbetreiber, Infrastrukturinhaber bzw. Investoren werden darum gebeten, ihre dahingehende Stellungnahme bis spätestens zum 06.04.2021 an folgende Adresse zu richten:
Gemeinde Strahlungen
VGem Bad Neustadt a. d. Saale
Herrn Timo Schmitt
Goethestraße 1
97616 Bad Neustadt a. d. Saale
Vielen Dank für Ihre Mühe!
Strahlungen, den 22.02.2021
Johannes Hümpfner
Erster Bürgermeister
Die vollständige Anfrage an die Netzbetreiber, Infrastrukturinhaber und Investoren finden Sie hier:
Veröffentlichung vom 22.02.2021
Bestandsaufnahme im Gemeindegebiet
Dokumentation der aktuellen Ist-Versorgung im vorläufigen Erschließungsgebiet
Die Gemeinde Strahlungen hat für das festgelegte vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Ist-Versorgung ermittelt und in einer Adressliste dokumentiert. Weiterhin wurde eine Übersichtskarte mit der dokumentieren Ist-Versorgung im vorläufigen Erschließungsgebiet erstellt.
Da die Adressliste mehr als 30 % aller Adressen des Gemeindegebietes der Gemeinde Strahlungen beinhaltet, darf diese nach den Vorgaben der Bayerischen Vermessungsverwaltung nicht ohne Zugangsschutz veröffentlicht werden. Ein Download der Adressliste ist deshalb nur über einen passwortgeschützten Link möglich:
Adressliste zur aktuellen Ist-Versorgung im vorläufigen Erschließungsgebiet (Excel-Datei / geschützter Download-Link)
Zur Übermittlung des Passwortes für den geschützten Download-Link sind die Nutzungsbedingungen der Bayerischen Vermessungsverwaltung durch die Unterzeichnung der nachfolgend verlinkten Verpflichtungserklärung anzuerkennen. Die mit dem Namen und der Adresse Ihrer Gesellschaft bzw. Organisation ergänzte und unterzeichnete Verpflichtungserklärung ist an die E-Mail-Adresse frank.reichert(at)rhoen-grabfeld.de zu versenden. Das Passwort für den geschützten Download-Link wird Ihnen anschließend zeitnah per E-Mail übermittelt.
Strahlungen, den 22.02.2021
Johannes Hümpfner
Erster Bürgermeister
Folgende Informationen stehen zum Download bereit: