Die Gemeinde Strahlungen mit heute 950 Einwohnern gegenüber 745 im Jahr 1970, liegt 6 km südlich der Kreisstadt Bad Neustadt a. d. Saale. Sie besteht aus der Ortschaft Strahlungen und dem östlich davon gelegenen Weiler Rheinfeldshof, mit einer Gesamtfläche von 1.343 ha, davon 740 ha Landwirtschaftsfläche.
Strahlungen (309 m ü. NN.) ist in einem beginnenden Tal eingebettet, das sich von Osten nach Westen hin öffnet. Die Gemeinde bietet eine reizvoll, hügelige Landschaft (einzelne Steilhänge mit schutzwürdigen Landschaftsteilen) in der sich Feld- und umfangreiche Waldflächen abwechseln. Ruhige Lage, gesunde Luft und gut ausgebaute Wege laden zum Wandern ein. Außerdem genießt man vom Altmerberg, auf dem seit 1947 eine schmucke Gedächtniskapelle steht, einen wunderschönen etwa 30 km weiten Rundblick auf die Berge der Rhön.
Bedeutsam für die Geschichte des Dorfes war die Gründung des 4 km südöstlich gelegenen Klosters Bildhausen im Jahre 1156. Seitdem hing das Geschick des Ortes eng mit dem Kloster zusammen. Bis 1796 besaß nämlich das Kloster in Strahlungen einen Gülthof, zu dem 2 Hofstellen, 3 Weinberge und 12 Morgen Land gehörten, und war Alleinherr über den heutigen Ortsteil Rheinfeldshof. 1803 wurde das Kloster säkularisiert und sein Besitz verkauft; es gehörte politisch noch bis 1950 zur Gemeinde Strahlungen.
Strahlungen und Rheinfeldshof wurden 1802 im Zuge der Neueinteilung der Justiz und Verwaltungsbezirke in Bayern vom Amt Bad Neustadt zum Rentamt Münnerstadt umgegliedert und kamen 1972 im Zuge der Gemeindegebietsreform wieder zurück in den Landkreis Rhön-Grabfeld. Die kommunale Selbständigkeit konnte durch die Mitgliedschaft in der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale schließlich im Jahre 1978 erhalten werden. Der Gemeinderat besteht aus dem Ersten Bürgermeister und acht Gemeinderatsmitgliedern.
In den letzten Jahren entwickelte sich Strahlungen zur attraktiven Wohngemeinde. Ausgezeichnete Wohnlagen, günstige Baulandpreise und die Nähe der Kreisstadt Bad Neustadt a. d. Saale (6 km) und Münnerstadt (5 km) forcieren diese Entwicklung. Eine Reihe von infrastrukturellen Maßnahmen, sowie die Schaffung von Bauland schufen die nötigen Voraussetzungen. Das Angebot zur kulturellen und sportlichen Betätigung wurde mit dem Neubau einer Mehrzweckhalle durch die Gemeinde wesentlich erweitert. Verschiedene Vereinsaktivitäten bieten entsprechende Freizeitmöglichkeiten und können sich mit Nutzung der Mehrzweckhalle intensivieren und verbreitern. Die Umgestaltung des Dorfplatzes am Rathaus und das neue Dorfgemeinschaftshaus werten das Ortsbild im Altortbereich erheblich auf.
Im idyllisch gelegenen Weiler Rheinfeldshof ist die rein bäuerlich geprägte Struktur noch erhalten geblieben. Das alljährliche "Vatertagsfest" in Rheinfeldshof zählt zu den Höhepunkten im Landkreis.
Geschichte Strahlungen
Chronik
Die Gemeinde Strahlungen hat im Jahr 2013 das Druckwerk "Chronik von Strahlungen mit Rheinfeldshof" von Reinhold Albert herausgegeben. Die Chronik ist zu einem Preis von 19,80 € in der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale zu erwerben.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt
Bürgerbüro
Goethestraße 1
97616 Bad Neustadt a. d. Saale
Tel: 09771 6160-70
Ortswappen
Wappenbeschreibung
Unter goldenem Schildhaupt, darin nebeneinander vier blaue Kreuze. In Blau über einer goldenen Sonne schräg gekreuzt ein von silber und rot in zwei Reihen geschachtelter Schrägbalken und ein goldener Abtstab.
Wappengeschichte
Die 1445 erstmals erwähnte Gemeinde Strahlungen gehörte zum Zisterzienserkloster Bildhausen, das 1156 gegründet und 1803 aufgehoben wurde. Auf dieses Kloster verweist der Zisterzienserbalken auf blauem Grund sowie der Abtstab, die sich beide im Wappen des Klosters finden. Die Sonne erinnert an die Glanzzeit der Abtei und der Klosterdörfer unter dem Abt Bonifaz (gest. 1770), der auch „Sonnenabt“ genannt wurde. Die vier Kreuze im Schildhaupt symbolisieren die sogenannten „Schwedenkreuze“, die als Flurdenkmäler im Gemeindegebiet die Erinnerung an den 30-jährigen Krieg wachhalten.
Wappendaten
Wappenführung seit 1985
Rechtsgrundlage: Beschluss des Gemeinderats und Zustimmung der Regierung von Unterfranken
Beleg: Schreiben der Regierung von Unterfranken
Fahne
Die Fahne besteht aus drei Streifen in der Farbenfolge „Blau-Gelb-Rot“ mit aufgelegtem Wappen.
Genehmigung
Die Gemeinde Strahlungen ist Inhaber der uneingeschränkten Nutzungsrechte am Gemeindewappen. Das Gemeindewappen darf nur von der Gemeinde und ihren Repräsentanten geführt werden.
Jede Verwendung des Gemeindewappens (auch in elektronischer Form) durch andere Personen oder Organisationen bedarf der Genehmigung durch die Gemeinde Strahlungen.
Für kommerzielle und werbliche Nutzungen darf die Genehmigung nur erteilt werden, wenn es im Interesse der Gemeinde liegt und der Eindruck einer amtlichen Beteiligung nicht entstehen kann. Sie soll nur solchen Personen oder Organisationen gewährt werden, die ihren Sitz in Strahlungen haben oder in besonderer Beziehung zu Strahlungen stehen und die Gewähr dafür bieten, dass das Ansehen der Gemeinde durch die Verwendung nicht gefährdet oder beschädigt wird.
Für parteipolitische Zwecke wird eine Genehmigung ausnahmslos nicht erteilt.
Die Genehmigung kann befristet oder widerruflich erteilt und mit Auflagen versehen werden.
Die Genehmigungserteilung setzt eine heraldisch und künstlerisch einwandfreie Gestaltung des Gemeindewappens voraus.
Kontakt
Fragen zum Bereich Wappen beantwortet gerne
Frau Kaiser
Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale
Tel: 09771 6160-50
E-Mail: geschaeftsleitung(at)bad-neustadt-vgem.de