Das „Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept mit vorbereitenden Untersuchungen“ (ISEK mit VU) soll vor dem Hintergrund sich ändernder Rahmenbedingungen sowie bereits vorhandener städtebaulicher Probleme, die Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinde Strahlungen auf breiter Ebene aufgreifen und die Weichenstellung für die weitere Ortsentwicklung vornehmen. Das ISEK war und ist die Voraussetzung für die Festlegung eines förmlichen Sanierungsgebiets nach § 142 Baugesetzbuch (BauGB).
Sanierung & Beratung
Sanierung
Information für Eigentümer im Sanierungsgebiet "Altort Strahlungen"
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Merkblatt zum Genehmigungsverfahren gemäß §§ 144 f. des Baugesetzbuches (BauGB) im Sanierungsgebiet "Altort Strahlungen"
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Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen
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Rechtliche Grundlagen zu dem Sanierungsgebiet "Altort Strahlungen" erhalten Sie hier: