Kaiser Karl IV. bekundete am 1. Juni 1359, nachdem der Zisterzienserorden allein dem kaiserlichen Schutz unterstand, nehme er auf Bitten des Abtes und des Konvents das Kloster Bildhausen mit allen Personen, Sachen, Gütern und Besitzungen in seinen besonderen Schutz sowie inbegriffen den Klosterhof und das Dorf Strahlungen. Zum Klosterhof gehörten 60 Morgen landwirtschaftlicher Nutzfläche, drei Weinberge und 20 Morgen Wald.
Die Bewirtschaftung wurde anfänglich gemäß der Klosterregel ora et labora (bete und arbeite) von den Klosterinsassen selbst erledigt. Da sich im Lauf der Jahre der Besitz des Klosters immer mehr vergrößerte und durch Schenkungen und Vermächtnisse vermehrte, waren die Klosterangehörigen schließlich nicht mehr in der Lage, die Selbstbewirtschaftung vorzunehmen. Das Kloster sah sich daher am 11. Juli 1445 gezwungen, seinen Hof in Strahlungen an Eberhard von Eberstein zu verleihen.
1433 erklagte Eberhard von Eberstein vor dem Landgericht Würzburg alle Güter und Habe des Hermann Fleischmann zu Strahlungen und Salz, mit denen er bzw. seine Erben vom Eigentümer, dem Abt zu Bildhausen, belehnt wurden. 1433 empfing er den Hof zu Burglauer, Weingärten am Höhberg und in Strahlungen, 1445 den Hof des Klosters Bildhausen zu Strahlungen. Der sog. Lehen- oder Gülthof (Klosterhof) in Strahlungen wurde 1501 in drei Teile zerschlagen. Ein Teil, nämlich die Hälfte, wurde in zwei Teile aufgeteilt, die Georg Schneider und Johann Mangold erhielten. Die andere Hälfte verblieb im Besitz der Eberstein als Lehen mit den schon früher festgelegten Bedingungen und Auflagen.
Zusätzlich zum Zehnthof existiert noch das Hofbauernhaus, ein herrlicher Fachwerkbau, welches ein Doppelhaus mit zwei gesonderten Eingängen und zwei großen Gewölbekellern ist. Es dürfte bereits Ende des 15. Jahrhunderts errichtet worden sein und ist sicherlich das älteste wohlerhaltene Wohngebäude des Dorfes.